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02.09.2024

Neue Gebührenordnung Blumen & Pflanzen – die nächsten Schritte

Kündigung des bisherigen Anliefervertrages durch Landgard bis zum 30.09.2024 mit Wirkung zum 31.12.2024. Sie erhalten die neuen Vertrags-Dokumente rechtzeitig zur Prüfung. Rücksendung bis zum 31.12.2024.

Eine vom Beirat Blumen & Pflanzen eingesetzte Arbeitsgruppe aus Erzeuger*innen und Landgard-Mitarbeitenden hat in einem mehrjährigen Prozess eine neue Gebührenordnung für das Geschäftsfeld Blumen & Pflanzen entwickelt, die ab 2025 gelten wird. Diese Neuentwicklung war erforderlich, da die bisherige Gebührenordnung aus dem Jahr 2015 stammt und sich die Marktsituation seitdem gravierend verändert hat.

Das Konzept der neuen Gebührenordnung wurde im Februar und März im Rahmen der Regionalversammlungen vorgestellt. Inzwischen wurde die Empfehlung des Beirates Blumen & Pflanzen und die Freigabe sowohl durch den Vorstand als auch durch den Aufsichtsrat der Landgard eG zur Umsetzung der neuen Gebührenordnung zum 01.01.2025 erteilt.

Wie geht es jetzt weiter?

Landgard wird Ihren bisherigen Anliefervertrag fristgerecht bis zum 30.09.2024 mit Wirkung zum 31.12.2024 kündigen.
Zusammen mit der Änderungskündigung erhalten Sie gleichzeitig drei neue Dokumente – Anliefervertrag, Anlieferregelung und die neue Gebührenordnung –zur Prüfung. Der Anliefervertrag und die Anlieferregelung wurden gegenüber den bisherigen Versionen textlich deutlich verschlankt, um insbesondere für Neu-Anlieferer die administrativen Hürden zu reduzieren.

Die Rücksendung des unterschriebenen neuen Anliefervertrages muss bis zum 31.12.2024 erfolgt sein.

Auch wenn die Gebührenordnung nur für Landgard Blumen & Pflanzen gilt, müssen aber dennoch auch die Landgard-Betriebe, die bei Veiling Rhein-Maas anliefern, neue Anlieferverträge unterzeichnen. Der Grund dafür ist, dass Veiling Rhein-Maas keine eigenen Verträge abschließt, sondern die Stammdaten der Muttergesellschaft Landgard Blumen & Pflanzen nutzt.

Was ändert sich durch die neue Gebührenordnung?

Das Modell der neuen Gebührenordnung sieht für alle Vertragstypen eine deutliche Reduzierung der Vermarktungsgebühr im Konsignationsgeschäft vor. Mit einher geht aber auch eine prozessuale Veränderung durch die Einführung eines internen, nicht auf der Rechnung ausgewiesenen Kundenaufschlags. Darüber hinaus werden die heutigen Gebührensätze auch beim Direktgeschäft Standard vereinheitlich sowie beim Verrechnungsgeschäft reduziert. Durch die über fast alle Vermarktungswege hinweg vereinheitlichten Gebührensätze wird eine erhebliche Vereinfachung erreicht. Weitere wichtige Aspekte der neuen Gebührenordnung sind die Erhöhung des Grenzwertes für Verrechnungsgeschäfte der Vollanlieferer.
Im Ergebnis führen diese Veränderungen zu einer deutlichen Entlastung für die Betriebe. Darüber hinaus wird es einem größeren Kreis von Anlieferern möglich gemacht werden, zum Vollanlieferer zu werden.
Die technische Umsetzung der neuen Gebührenordnung in den Warenwirtschaftssystemen, in BLUCom sowie in der Erzeugerabrechnung wurde bereits angestoßen. Ende September wird in BLUCom ein neues Kalkulationsschema zur Verfügung gestellt, damit das Zusammenspiel zwischen Landgard-Einkaufspreis und Auszeichnungspreis der Ware in den Cash & Carry-Märkten im Vorfeld sicher ermittelt werden kann. Somit wird die neue Kalkulation für die Preisabgabe zur Vermarktung ab 01.01.2025 rechtzeitig möglich sein. Spätestens vor der ersten Anlieferung in 2025 muss somit zwingend das bereitgestellte BLUCom-Update installiert werden.

Sollten Sie Fragen zur neuen Gebührenordnung haben, stehen Ihnen die Kollegen des administrativen Erzeugermanagements gerne als Ansprechpartner zur Verfügung. Bitte melden Sie sich dazu bei der Erzeuger-Hotline unter +49 2832 921-3111 oder per Mail an erzeugermanagement@landgard.de.