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Meldung von Verrechnungsgeschäften

Gemäß Anlieferregelung können Vollanlieferer und Teilanlieferer Plus jeweils zum Quartalsende so genannte Verrechnungsgeschäfte an Landgard melden. Die Definition dieser Art von Geschäften entnehmen Sie bitte der aktuellen Version der Anlieferregelung.

Für die Meldung der Umsätze aus diesen Geschäften an das Landgard-Erzeugermanagement verwenden Sie bitte das hier zum Download bereitgestellte Formular in der jeweiligen Sprachversion.

Sollten sich darüber hinaus noch Fragen ergeben, stehen Ihnen die Kolleg*innen der Erzeuger*innen-Hotline unter Telefon +49 2832 921-3111 oder per Mail an erzeugermanagement[at]landgard.de gerne zur Verfügung.