27.05.2021
Der Direktor der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragter erläutert die Grundsätze der möglichen künftigen Zusammenarbeit zwischen Landgard und den Neurather Gärtnern / Vitarom GmbH
Breite Erzeugerbasis und langjährige Erfahrung der Genossenschaft sichern die Versorgung des Handels und die Absatzsicherheit für die Erzeuger*innen
In den seit Oktober andauernden Gesprächen mit den Gesellschaftern der Neurather Gärtner hat sich nach erfolgter Abstimmung mit der zuständigen Behörde ein Sachstand ergeben, der eine Adjustierung der Zusammenarbeit zwischen Landgard und den Neurather Gärtnern sowie der von ihnen gegründeten eigenen Vermarktungsgesellschaft Vitarom GmbH erforderlich macht.
Der für Förderthemen zuständige Direktor der Landwirtschaftskammer als Landesbeauftragter der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen formuliert in einer Stellungnahme, dass eine Vermarktung durch die Neurather Gärtner bzw. die Vitarom GmbH ab dem 01.06.2021 nur an Kund*innen zulässig ist, bei denen Landgard bisher nicht als Lieferant gelistet ist, ein Auslagerungsvertrag nur mit dieser Maßgabe möglich ist. Ein von dieser Vorgabe abweichendes Handeln wäre fördermittelwidrig. Ein Auslagerungsvertrag nach diesen Maßgaben ist aktuell bei Landgard in Vorbereitung und wird der Vitarom GmbH zugestellt. Alle Bestandskund*innen werden zukünftig – wie gewohnt – über Landgard vermarktet bzw. fakturiert.
„Nach Gesprächen in den letzten Wochen und Monaten herrscht auf Basis der behördlichen Stellungnahme jetzt Klarheit darüber, wie die Zusammenarbeit mit den Neurather Gärtnern auszusehen hat, damit sie GMO-konform ist und unseren genossenschaftlichen Grundsätzen entspricht. An der Umsetzung der behördlichen Vorgaben wird bereits gearbeitet“, erklärt Robert Sauer, Vorstand der Landgard eG.
Die Mitgliedschaft der Neurather Gärtner in der Landgard eG ist bis Ende 2021 mit den damit verbundenen Leistungen und Pflichten für beide Seiten vertraglich geregelt. Eigene vertriebliche Aktivitäten der Neurather Gärtner parallel zur bestehenden Mitgliedschaft in der Landgard eG hatte die Genossenschaft ohnehin stets ausgeschlossen und alternative Wege aufgezeigt, die jedoch abgelehnt wurden. Eine Kündigung für 2022 ist bis zum 30.06.2021 möglich. „Als Erzeugergenossenschaft werden wir alle vertraglichen Vereinbarungen erfüllen. Dabei fühlen wir uns insbesondere auch den bestehenden Lieferzusagen an den Handel verpflichtet. Und wir vertrauen darauf, dass die Neurather Gärtner als Mitglieder der Genossenschaft dies hinsichtlich ihrer Anlieferungs- und Vermarktungspflichten ebenfalls so handhaben“, so Sauer weiter.
Landgard steht mit den Kund*innen in einem kontinuierlichen Dialog und wird die strategische Zusammenarbeit mit den Kund*innen weiter intensiv fortsetzen. Dabei wird Landgard mit den vorhandenen finanziellen Möglichkeiten, dem Dienstleistungsportfolio, der Absatz- und Warensicherheit und dem aktiven Vertrieb alle Stärken der Genossenschaft weiterhin wie gewohnt einbringen, was Landgard zu dem verlässlichen Partner der Kund*innen macht. „Darüber hinaus konzentrieren wir uns aktuell verstärkt auf Erzeuger*innen in unserem Portfolio und innovative neue Betriebe und bringen uns aktiv in deren Weiterentwicklung ein. Dadurch werden wir in der Breite stärker und sind zusammen mit unseren Erzeuger*innen gut für die Zukunft aufgestellt. Für die weitere Zukunft setzen wir voll auf ein partnerschaftliches Verhältnis und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren Kund*innen. Im Innenverhältnis werden wir alles daran setzen, den genossenschaftlichen Grundgedanken im Interesse und zum Vorteil aller Mitgliedsbetriebe noch stärker zu festigen. Dazu werden wir die Gremien und die genossenschaftliche Mitbestimmung gezielt stärken, um mehr Transparenz und effektive, schlanke Strukturen für die Mitglieder zu schaffen. Für mich sind das in Summe die richtigen Schritte, um Landgard gegenüber Erzeuger*innen, Mitarbeiter*innen und Kund*innen zukunftsweisend und vor allem transparent aufzustellen“, erläutert Sauer.